Gespeichert von nechvatal am 1 Juni 2017 - 1:14PM
Kurz-Kommentar zu diesem "Einstellungsbeschluss": Es scheinen durchaus ZZweifel gerechtfertigt, ob dem Strafverfolgungsmonopol der Republik Österreich - aus welchen Grund auch immer - in vollstem Umfange entsprochen wurde.

