Österreich muss für Südtirol Schutzmacht bleiben
Wien darf sich nicht neuerlich aus seiner historischen Verantwortung stehlen
In einem kürzlich in der österreichischen Tageszeitung Die Presse erschienen Beitrag „Kehrtwende in Österreichs Südtirol-Politik“ vertritt Reinhard Ott die Meinung, dass Österreich seine Schutzmachtfunktion gegenüber Südtirol aufgegeben hat.
Ott bezieht sich in seiner Argumentation auf eine Südtirol-Entschließung des österreichischen Nationalrats vom 8. Juli 2015. Darin wird die Autonomie als eine „besonders gelungene Form der Selbstbestimmung“ hervorgehoben.
Wenn also Wien das Autonomie-Paket als gelungene Form der Selbstbestimmung interpretiert, dann muss nach Meinung von DWA-Präsidenten Peter Wassertheurer daran erinnert werden, dass das Selbstbestimmungsrecht, wie es nicht nur die Südtiroler nach dem Ersten Weltkrieg gefordert hatten, historisch eine ganz andere Bedeutung hatte. In Wirklichkeit gab es für die Südtiroler seit 1918 nie die Möglichkeit das Selbstbestimmungsrecht auszuüben. Südtirol wurde als Kriegspfand Italien territorial eingegliedert und die Südtiroler hatten diesen Gewaltakt der Siegermächte, übrigens genauso wie die Sudetendeutschen oder die Deutsch-Untersteirer, gegen ihre Willen zu akzeptieren. Die Siegerjustiz von 1918 lebte bis heute in Südtirol fort! Selbstbestimmt haben die Südtiroler somit gar nichts.
Wenn sich Wien nunmehr mit der, wie es im Beschluss vom 8. Juli 2015 heißt, „Selbstgesetzgebung und Selbstverwaltung“ der Südtiroler zufrieden gibt, nimmt man den Südtirolern, wie Ott richtig schreibt, endgültig den Rechtsanspruch auf Gewährung und Ausübung des Selbstbestimmungsrechts.
In der Politik spielen Symbole eine wichtige Rolle. Österreich als Schutzmacht Südtirols ist seit dem Gruber-DeGasperi-Abkommen ein Teil der Identität Südtirols. Gibt man diese Funktion leichtfertig auf, besteht nach Wassertheurer die große Gefahr einer weiteren „Aushöhlung der Autonomie“, was einem radikalen Angriff auf das Deutschtum in Südtirol gleich kommt. Die österreichische Schutzmachtfunktion für Südtirol muss daher bleiben, um den Anspruch auf das nationale Selbstbestimmungsrecht der Südtiroler auch künftig zu wahren.
Deutsche Weltallianz – German World Alliance
Pro lege et justitia