10. Dezember 2014 – Tag der Menschenrechte
Utl.: Europäische Menschenrechts-Konvention (EMRK) seit 10. Dezember 1948
Die Sudetendeutsche Landsmannschaft in Österreich fordert unter Hinweis auf die Petition der Sudetendeutschen vom 2.12.1975 an die UNO in New York, vom 8.07.1976 an die UNO-Menschenrechts-Kommission in Genf und vom 17.06.1993 an die UNO-Menschenrechtskonferenz in Wien
· die Rehabilitation der Opfer von Vertreibung, Zwangsarbeit und Völkermord 1945/1946 durch die Beneš-Dekrete der damaligen ČSR und
· Wiedergutmachung der entschädigungslosen Enteignung.
Ein großer Teil des geraubten Vermögens sind noch im Staatsbesitz der Tschechischen Republik. Eine angemessene Wiedergutmachung: Restitution vor Entschädigung, ist zumutbar. Die Beneš-Dekrete sind nicht nur „aus heutiger Sicht“ eine nicht tolerierbare Menschen- und Völkerrechtsverletzung erster Ordnung. Die Aufrechterhaltung des kollektiven Begriffes der „staatlich unzuverlässigen Deutschen und Magyaren“ ist in einer europäischen Gemeinschaft nicht tragbar.
Die Sudetendeutsche Landsmannschaft in Österreich wendet sich ausdrücklich gegen den Ungeist der Vorkriegsfeindschaft und des Nationalitätenhasses und verurteilt diesen, wie auch gegen alle Versuche, die Verbrechen durch Totalitarismus und damit auch die Völkermordverbrechen durch marxistische Historiker zu relativieren und zu begründen.
Die Europäische Gemeinschaft und besonders die Regierungen von Österreich, Deutschland und Ungarn wie auch alle Beitrittsländer werden ersucht, dem Geist der EMRK von 1948 Rechnung zu tragen und die ungelösten Probleme der Heimatvertriebenen nicht weiter zu tabuisieren, sondern deren Lösung anzustreben.