Die Menschen waren auf der Suche nach einer neuen Heimat (IV)
Utl.: Aus der Dokumentation „Vom Rechtslosen zum Gleichberechtigten“ von NR-Abg.Erwin Machunze (t) – Die Integration schritt langsam voran.
Landwirtschaftliche Kreditaktion
Nach Kriegsende gab es auf der einen Seite zahlreiche Landwirte, die ihren Grund und Boden verloren hatten. Auf der anderen Seite wurden sehr viele Bauernhöfe zur Verpachtung oder zum Verkauf angeboten, weil die Besitzer alt und nicht mehr arbeitsfähig und die Söhne im Krieg gefallen waren. In den fünfziger Jahren versuchte der Landwirtschaftsminister eine Brücke zwischen den Bauern ohne Boden und den alten Bauern mit Boden zu schlagen. Es wurde eine Kreditaktion für heimatvertriebene Landwirte beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft eingeleitet. Es handelte sich um Mittel aus dem Budget, und die Aktion erwies sich als überaus erfolgreich. Die Kredithöhe richtete sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Grundbesitzes.
Kontrollbank - Kreditaktion
Am 2. Oktober 1957 wurde ein Abkommen zwischen dem Bundesministerium für Finanzen und der Kontrollbank unterzeichnet. Durch dieses Abkommen wurde eine Kreditaktion eingeleitet, die es Umsiedlern und Vertriebenen ermöglichte, Kredite zum Ankauf oder zur Pachtung von gewerblichen Betrieben und zur Wohnraumbeschaffung in Anspruch zu nehmen. Bei der Kontrollbank wurde ein eigener Prüfungsausschuß eingesetzt, in dem Mitglieder des Beirates für Flüchtlingsfragen Sitz und Stimme hatten.
Rentenvorschüsse
Im Zuge der Vertreibung kamen auch viele alte Leute nach Österreich, die daheim eine Rente aus der gesetzlichen Sozialversicherung bezogen hatten. Nun besaßen sie zwar den Rentenbescheid, aber niemand honorierte ihn.
Nach langen und schwierigen Verhandlungen gelang es im Jahre 1953 zu erreichen, daß an jene Vertriebene, die inzwischen österreichische Staatsbürger geworden waren und einen Rentenbescheid besaßen, von der österreichischen Sozialversicherung Rentenvorschüsse in der Höhe von S 100,-- monatlich gewährt wurden.
Eine gesetzliche Regelung der Sozialversicherung für Umsiedler und Vertriebene erfolgte durch das Auslandsrenten-Übernahmegesetz (ARÜG).
Problem der Barackenlager
Ein besonderes soziales und menschliches Problem waren die vorhandenen Barackenlager. Viele Familien mußten jahrelang in den Barackenlagern hausen; der Flüchtlingsbeirat forderte immer wieder konkrete Pläne zur Wohnraumbeschaffung für die Barackenbewohner. Auch im Parlament kam diese Frage vor allem bei den alljährlichen Budgetberatungen immer wieder zur Sprache.
Am 24. September 1958 fanden im Innenministerium neuerliche Verhandlungen darüber statt, wie die Barackenlager geräumt werden könnten. Konkret wurde an dem genannten Tag mitgeteilt, daß im Jahre 1959 400 Wohnungen für eingebürgerte Lagerinsassen errichtet werden sollen. Auch in Verhandlungen mit der Gemeinde Wien konnte erreicht werden, daß ein Teil der Lagerbewohner in Gemeindewohnungen untergebracht wurde. Das Lagerdasein werden viele betroffene Familien nicht so bald vergessen.