Gespeichert von Nechvatal am Di., 21.04.2015 - 13:01

Wenn der „Schirmherr“ die Richtung bestimmt

Von Gernot Facius

Ein „Schirmherr", das sagen uns die einschlägigen Lexika, ist eine herausgehobene, mit Autorität ausgestattete Person des öffentlichen Lebens, die den Schutz über eine Institution oder auch eine Gruppe von Menschen ausübt.

Eine solche Rolle war Horst Seehofer gegenüber den Sudetendeutschen zugefallen, als er das Amt des bayerischen Ministerpräsidenten von seinem glücklosen Vorgänger Günter Beckstein übernahm, und dafür wurde er auf den Pfingsttreffen der Landsmannschaft überschwänglich gefeiert. Inzwischen, man kann es nicht anders deuten, ist der über den „vierten Stamm" gespannte weiß-blaue Schirm löchrig geworden - wegen Seehofer.

In einem am 18. März veröffentlichten Interview der „Prager Zeitung" zog der bayerische Regierungschef und CSU-Vorsitzende, um große Worte nie verlegen, alle Register seiner Propaganda-Orgel, um den von der SL-Bundesversammlung beschlossenen radikalen Kurswechsel als „wahrhaft historisch und einen großen Schritt in Richtung Zukunft" zu preisen.

Der Verzicht auf Restitution oder Entschädigung für die kollektive Enteignung der Volksgruppe durch das Beneš-Regime biete (neben der Streichung des mißverständlichen Satzungszieles „Wiedergewinnung der Heimat") sehr gute Voraussetzungen für den Ausbau des, man höre, „freundschaftlichen Dialogs" mit der tschechischen Regierung, säuselte der Oberbayer.

Bereits in seiner Neujahrsansprache war er auf diese „Herzensangelegenheit" eingegangen. O-Ton Seehofer: „In Zeiten wie diesen brauche man Freunde und eine feste Wertegemeinschaft." Wie wahr! Ob allerdings das zähe Kleben der Prager „Freunde" an den rassistischen Beneš-Dekreten beziehungsweise die schamlose Verteidigung dieser Unrechtsbestimmungen durch tschechische Spitzenpolitiker und Juristen geeignet ist, die Wertegemeinschaft zu stärken, steht auf einem anderen Blatt. Das wird auch Seehofer wissen. Aber er möchte ja, sagte er treuherzig, „die Zukunft gewinnen".

Deshalb die Einrichtung einer bayerischen Repräsentanz an der Moldau, vornehmlich zur Bedienung ökonomischer Freistaat-Interessen. Zukunft ist überhaupt das Zauberwort. Auch SL-Sprecher Bernd Posselt ließ sich von der Magie dieses Begriffs anstecken.

Vor Jahren warnte er noch vor Versöhnungsschwindeleien im Umgang mit Prag. Nun nennt er die umstrittene Satzungsänderung eine „geistige Investition in die Zukunft", die Landsmannschaft soll „zukunftsfest“ gemacht werden. Dieser sprachliche Gleichklang provoziert geradezu die Frage: Wer war hier der (An-)Treiber, wer der Getriebene? Hat die SL-Führung, um endlich einmal von den Mainstream-Medien gestreichelt zu werden und gleichzeitig dem Schirmherren einen „Erfolg" zu gönnen, diese „neue Qualität in den nachbarschaftlichen Beziehungen" (Seehofer) befördert? „Es darf davon ausgegangen werden, daß die neue Beschlußlage der SL mit Seehofer eng abgesprochen worden ist", schrieb Hans-Jörg Schmidt in der Wiener „Presse".

Der erfahrene Prag-Korrespondent liegt mit dieser Einschätzung gewiß nicht falsch. Zu verflochten sind die Beziehungen zwischen der CSU-Regierungspartei und dem Sudetendeutschen Haus in der Münchener Hochstraße; die Abhängigkeiten der SL-Spitze vom CSU-Lager sollen hier erst gar nicht thematisiert werden.

Soweit die alles in allem traurige Geschichte von der „Kehrtwende", mit der die Volksgruppen-Organisation fast mit allem bricht, was in der Vergangenheit ihren Markenkern ausmachte. Außerdem: Es ist noch gar nicht so lange her, daß auf einer "Obhutspflicht" der Bundesrepublik Deutschland über die gesamte Volksgruppe insistiert wurde.

Am 14. Oktober 2008 bat Posselt Bundeskanzlerin Angela Merkel, sich bei der tschechischen Regierung für eine möglichst umfassende Heilung des geschehenen Unrechts durch „einen Prozeß, der die Opfer so weit als möglich wieder ins Recht setzt", zu verwenden. Diese konkrete Forderung ist offenbar Makulatur.

Nun gut, die Landsmannschaft tritt - zumindest auf dem Papier - weiter dafür ein, daß Völkermord, Vertreibungen, ethnische Säuberungen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, menschen- und völkerrechtswidrige Enteignungen sowie Diskriminierungen „weltweit zu ächten und dort, wo sie erfolgten, auf der Grundlage eines gerechten Ausgleichs zu heilen“ sind. Doch diese Forderung ist so in politische Watte gepackt, daß sich die Tschechische Republik nicht direkt angesprochen fühlt, wie die ersten Reaktionen belegen.

Vergessen sind auch die diversen Petitionen der Vertriebenen bei Organen der Vereinten Nationen. Früher konsultierte man Experten wie den ehemaligen Sekretär des UN-­Menschenrechtsausschusses, Professor Alfred de Zayas. Aber für die „Pragmatiker" von heute ist dieser Völkerrechtler und Historiker offenbar keine Adresse mehr. Denn de Zayas sagt, was in Berlin und München nicht gern gehört wird: Ein Verzicht auf Restitution sei nicht nur bedauerlich für die Opfer, er erweise auch dem Völkerrecht einen Bärendienst.

Wenn es Wiedergutmachung für Polen, Russen, Tschechen gebe, dürfe man auch deutsche Opfer nicht davon ausschließen, das käme einer Diskriminierung gleich. Opfer sollten generell auf ihren Rechten bestehen, nicht um materieller Vorteile willen, sondern um die allgemeine Geltung des Völkerrechts zu sichern. Der Anspruch verjähre nicht. De Zayas' Fazit: Die schwere und anhaltende Verharmlosung der Vertreibung der Deutschen stelle eine Menschenrechtsverletzung dar, denn sie bedeute eine unzulässige Diskriminierung der Opfer. Die deutschen Heimatvertriebenen und ihre Nachkommen dürften aber keine Opfer zweiter Klasse sein.

Interessieren solche Mahnungen die „Reformer“ in München überhaupt noch? Ein Blick zurück ins Jahr 1999. Damals erklärten Gerhard Schröder (SPD) als deutscher Bundeskanzler und Miloš Zeman, seinerzeit tschechischer Ministerpräsident, nie Diskussionen über Vermögensfragen als beendet: „Wir betrachten diese Fragen also als abgeschlossen, und als Folge dessen werden die Regierungen beider Staaten weder heute noch in Zukunft Vermögensfragen in diesem Zusammenhang aufwerfen oder stellen."

Zur Erinnerung: Seinerzeit argumentierte die SL noch mit dem Gutachten, das der mittlerweile verstorbene Wiener Völkerrechtler Felix Ermacora 1991 für die Bayerische Staatsregierung ausgearbeitet hatte. Seine wesentlichen Punkte: Das Unrecht der Vertreibung sei ein spezifiziertes völkerrechtliches und innerstaatliches Delikt. Es handle sich um Völkermord im Sinne allgemeinen Völkerrechts und der Völkermordkonvention, von langer Hand geplant, mit dem Willen, ein Volk oder eine Volksgruppe auf ihrem angestammten Boden zu zerstören..."

Dieser klare Tatbestand verjähre völkerstrafrechtlich nicht, Eigentumsverluste seien in diesem Fall nicht nur zu entschädigen, „sondern Eigentum ist zurückzugeben". Will die Landsmannschaft davon nichts mehr wissen?

Ende Juni reist der tschechische Premier Bohuslav Sobotka zu Seehofer. Bislang gibt es keinerlei belastbare Hinweise, daß das offizielle Prag bereit wäre, die „vertrauensbildenden Maßnahmen" des Gespanns Seehofer / Posselt zu honorieren und mit den Betroffenen in eine ehrliche Diskussion darüber einzutreten, was konkret zu einer Heilung des Vertreibungsunrechts führen kann: materiell wie immateriell. Kein gutes Zeichen für den Sudetendeutschen Tag zu Pfingsten in Augsburg.

Dieser Kommentar von Gernot Facius erschien in der Sudetenpost Folge 4 vom 9. April 2015.

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