Gespeichert von Nechvatal am Mo., 14.03.2016 - 12:36

Nur Verlierer

von Manfred Maurer

WER DIE OFFIZIELLE Pressemitteilung der Sudetendeutschen Landsmannschaft nach der Tagung der Bundesversammlung am 27. Februar liest, mag sich denken: Jetzt ist endlich Klarheit geschaffen worden - und zwar mit klaren Mehrheiten.

Bernd Posselt mit 88 von 100 Stimmen als Sprecher der sudetendeutschen Volksgruppe bestätigt, die von vielen als Zweckänderung abgelehnte Satzungsänderung ebenfalls mit immerhin 72 Prozent der Stimmen angenommen. So ist das nun einmal in der Demokratie: Die Mehrheit entscheidet. Und die unterlegene Minderheit muß sich fügen.

ALLERDINGS: Nicht nur demokratische Feinspitze sind der Meinung, daß ein Drüberfahren über Minderheiten auf Dauer der Demokratie nicht förderlich ist. Nun geht es bei der Sudetendeutschen Landsmannschaft „nur" um einen Verein, dessen Sein oder Nichtsein für den Fortbestand des Abendlandes von untergeordneter Bedeutung sein mag, aber was im großen Ganzen eines Staatswesens schädlich ist, wird auch in einem Verein auf Dauer nicht gut sein.

ALSO MUSS DIE FRAGE berechtigt sein, ob diese Bundesversammlung so verlaufen hatte müssen wie sie verlaufen ist. Und dabei geht es noch gar nicht um die noch zu klärende Frage, ob diese Bundesversammlung überhaupt rechtswirksame Beschlüsse oder aufgrund der neuerlich beklagten Einladungsmängel wieder nur formal nichtige Beschlüsse fassen konnte.

Diese nicht unbedeutenden, aber letztlich formaljuristischen Spitzfindigkeiten, für die den meisten Landsleuten das Verständnis fehlen wird, wären kein Thema, hätte es im Vorfeld der Bundesversammlung deeskalierende Bemühungen gegeben. Seitens der Gegner der Satzungsänderung hatte es ja durchaus Signale des Entgegenkommens gegeben. Leider wurde nicht einmal der Versuch unternommen, deren Ernsthaftigkeit auf die Probe zu stellen.

Immerhin hatte das Münchener Landgericht den umstrittenen Kurswechsel der Landsmannschaft - und ein solcher ist es entgegen allen anderen Behauptungen sehr wohl - aus formalen Gründen für nichtig erklärt. Das hätte ein Anlaß sein können, nein: müssen, um noch einen Versuch zu starten, alle ins Boot zu holen.

Egal, ob es sich nun im juristischen Sinn um eine Zweckänderung gehandelt hat oder nicht: Alle des Lesens mächtigen Landsleute wissen, daß die angestrebten Änderungen in der Satzung den Paragraphen 3 betreffen, in dem es um den „Zweck" der Landsmannschaft geht. Formal soll das aber keine Zweckänderung gewesen sein. Sei's drum.

Aber auch hier geht es nicht darum, wer formaljuristisch die besseren Argumente liefert, sondern es sollte nur darum gehen, daß die entsprechenden Änderungen auf einer möglichst breiten Basis stehen. Sind 72 Prozent breit genug? Viele werden sagen: Ja natürlich, Mehrheit ist Mehrheit.

Aber kann es sich ein Verein wirklich leisten, daß mehr als ein Viertel der Mitglieder des Spitzengremiums in einer grundsätzlichen Frage abweichender Meinung sind? Wohlgemerkt, es geht um einen Verein, dessen politische Bedeutung in den vergangenen Jahren nicht gerade in den Himmel gewachsen ist.

VOR DIESEM Hintergrund wäre es dringend geboten gewesen, daß sich alle noch einmal zusammensetzen und wie im Vatikan bei der Papstwahl so lange um Formulierungen ringen, mit denen alle oder zumindest fast alle hätten leben können. Dieser Kompromiß wäre mit ziemlicher Sicherheit möglich gewesen, wenn beide Seiten ihre Emotionen und ihr rechthaberisches Potential (auch Sturheit genannt) hintangestellt und aufeinander zugegangen wären.

Das wäre dann Demokratie höchster Güte gewesen, eine Demokratie, die gerade ein Bernd Posselt aus langjähriger Erfahrung als Europaabgeordneter in Perfektion beherrschen würde. Leider ist dieser Versuch unterblieben. Und die, die glauben, sich durchgesetzt zu haben, werden selbst dann nur einen Pyrrhussieg feiern können, wenn sie letztendlich vor Gericht erfolgreich sein sollten. Denn so wie dieser Streit über die Bühne gegangen ist und weitergeht, kann es nur Verlierer geben.

Dieser Kommentar von Manfred Maurer erschien in der Sudetenpost Folge 3 vom 10.März 2016.

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