München, 29.1.2016
SL sieht sich durch Gerichtsurteil
zur Satzungsänderung politisch und rechtlich bestätigt
Mit großer Genugtuung hat die Sudetendeutsche Landsmannschaft zur Kenntnis genommen, dass in einem (heute ergangenen) Urteil des Landgerichts München zwei wesentliche Aspekte der jüngst erfolgten Satzungsänderung der Landsmannschaft eindrucksvoll bestätigt worden sind.
Es handelt sich bei der Neuformulierung der bewährten Satzungsziele durch die SL-Bundesversammlung im letzten Jahr nicht um eine Zweckänderung, wie dies die Kläger aus den Reihen des rechtsgerichteten Witikobundes behauptet hatten, und die Mehrheit, mit der die Verabschiedung erfolgte, war mehr als ausreichend.
Das Gericht bemängelte lediglich die im Zuge des Beratungsverfahrens der zuständigen SL-Gremien kurzfristig vorgenommenen Änderungen am Ursprungsantrag, die dem Bemühen geschuldet waren, auch möglichst viele kritische Anmerkungen zu berücksichtigen.
Der SL-Bundesvorstand wird bei seiner Sitzung am (morgigen) Samstag entscheiden, ob er diesen technischen Aspekt durch Fortsetzung des Rechtsweges oder durch einen entsprechenden Beschluss der Ende Februar tagenden Bundesversammlung klären will.
Der Sprecher der Sudetendeutschen Volksgruppe und Bundesvorsitzende der Sudetendeutschen Landsmannschaft Bernd Posselt begrüßte das Urteil des Landgerichts, weil es in den für die Landsmannschaft wesentlichen Fragen Rechtssicherheit geschaffen und den Weg für ein baldiges Inkrafttreten der Satzungsänderung durch Eintragung beim Vereinsregister ebne.
Hildegard Schuster,
Sudetendeutsche Landsmannschaft Bundesverband e.V., Presse / Öffentlichkeitsarbeit / Heimatpolitik
Tel.: 089 / 48 00 03 54, Mobil: 0171 / 20 49 747