50 Millionen Euro für deutsche Zwangsarbeiter
In einer sog. Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2016 hat der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages Mitte November 50 Mio. Euro während der nächsten drei Jahre für die ‘Entschädigung‘ deutscher Zwangsarbeiter bewilligt.
Damit soll Zivilisten deutscher Volkszugehörigkeit, die durch ausländische Staaten während und nach dem 2. Weltkrieg zu oft jahrelanger Zwangsarbeit verpflichtet wurden, eine symbolische finanzielle Anerkennung gewährt werden.
Während verschiedene Opfergruppen beider deutscher Diktaturen zeitnah nach deren Ende Entschädigungsleistungen zugesprochen erhielten, dauerte es fast 70 Jahre bis für die einst in die Hundertausende gehende jetzt aber nur noch überschaubare Gruppe der deportierten deutschen Zwangsarbeiter diese symbolische Entschädigung und damit Anerkennung ihres oft jahrelangen Leidenswegs gewährt wurde.
Jahrzehntelang kein Ruhmesblatt für die diesbezüglichen Auseinandersetzungen in der deutschen Politik und Gesellschaft. Ungeklärt bleibt bei dieser Regelung zur Zeit (noch), ob die nach ihrer Entlassung in den Heimatgebieten verbliebenen deutschen Zwangsarbeiter mit unter diese Regelung fallen (können). (FHS)