Gespeichert von Nechvatal am Mo., 21.09.2015 - 16:09

Rede des BdV-Landesvorsitzenden Christian Knauer aus Anlass der bayerischen Zentralveranstaltung zum „Tag der Heimat 2015“

„Vertreibungen sind Unrecht – gestern wie heute“, Samstag, 19. September 2015

Der Landesvorsitzende des Bundes der Vertriebenen in Bayern, der frühere Aichach-Friedberger Landrat Christian Knauer, hat beim zentralen Festakt zum Tag der Heimat in Traunreut nachdrücklich eine „längst überfällige Anerkennung des besonderen Schicksals der deutschen Zwangsarbeiter“ nach dem Zweiten Weltkrieg eingefordert. Zu Tausenden wurden deutsche Volkszugehörige im Osten zum Teil über viele Jahre als „lebendige Reparationen“ zur Zwangsarbeit, vor allem in die ehemalige Sowjetunion, verschleppt. Im Gegensatz zu vielen anderen Opfergruppen hätte diese bislang keinerlei Würdigung ihres Schicksals durch Deutschland erhalten. Mit der Einrichtung eines Entschädigungsfonds könnten zumindest die letzten noch lebenden ehemaligen Zwangsarbeiter ein sichtbares Zeichen der Empathie erfahren.

Unter dem Eindruck der Brandanschläge auf Asylbewerber-unterkünfte und jüdische Einrichtungen sprach er sich für einen verstärkten Kampf gegen Antisemitismus, Rassismus und Nationalismus aus. Wörtlich meinte er: „Gerade die Heimatvertriebenen hätten schmerzhaft erfahren, wozu Totalitarismus in letzter Konsequent führen könne.

Für die jüngeren Generationen im BdV, die in einem Rechtsstaat aufgewachsen sind und nur in ihm Erfahrungen sammeln konnten, erscheint es heute als völlig unbegreiflich, dass es auch in den Heimatgebieten der Deutschen aus dem Osten nur wenige gab, die in der Zeit der nationalsozialis-tischen Diktatur die beispiellosen Exzesse, insbesondere an der jüdischen, polnischen und slawischen Bevölkerung, anprangerten und sich nicht trauten aktiv etwas dagegen zu unternehmen.

Die Situation der tatsächlichen Flüchtlinge aus den Bürger-kriegsländern heute könne niemand besser nachvollziehen, als die deutschen Heimatvertriebenen. Hier zu helfen, bleibe eine zutiefst humanitäre und christliche Aufgabe.

Optimistisch zeigte sich Knauer über die Entwicklung des Verhältnisses der Vertriebenenverbände mit den östlichen Nachbarstaaten. Es gebe klar Indizien, dass sich gegenwärtig einige Türen öffnen, die bisher verschlossen waren. Von seinen Reisen nach Polen, in die Tschechische Republik und ins Baltikum habe er die Bestätigung mitgebracht, dass die heimatverbliebenen Deutschen auch dort als Brückenbauer gesehen werden.

70 Jahre nach Kriegsende sei die Zeit reif, endlich unvoreingenommen aufeinander zuzugehen und miteinander zu reden. Der BdV und seine Landsmannschaften wollen kein neues Unrecht schaffen. Ziel bleibe aber die Anerkennung historischer Wahrheiten und der Völkerrechtswidrigkeit der Vertreibungen sowie eine neue Gesprächskultur zwischen den Bewohnern der Heimatländer im Osten und den deutschen Heimatvertriebenen. Alle Theorien von Kollektivschuld und Kausalrechtfertigung müssten dabei vom Tisch.

BdV – Bund der Vertriebenen, Landesverband Bayern e.V.

E-Mail: info@bdv-bayern.de      Internet: www.bdv-bayern.de

 


 

Dazu ergänzt LAbg .a. D. Gerhard Zeihsel, Bundesobmann

der Sudetendeutschen Landsmannschaft in Österreich (SLÖ)

Zwangsarbeit in der Tschechoslowakei – Beneš-Dekret 71

Dekret des Präsidenten der Republik vom 19. September 1945 über die Arbeitspflicht der Personen, welche die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft verloren haben.

Auf Vorschlag der Regierung bestimme ich:

§ 1

(1) Zur Beseitigung und Wiedergutmachung der durch den Krieg und die Luftangriffe verursachten Schäden, wie auch zur Wiederherstellung des durch den Krieg zerrütteten Wirtschaftslebens wird eine Arbeitspflicht der Personen eingeführt, die nach dem Verfassungsdekret des Präsidenten der Republik vom 2. August 1945, Slg. Nr. 33, über die Regelung der tschechoslowakischen Staatsbürgerschaft der Personen deutscher und madjarischer Nationalität, die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft verloren haben. Die Arbeitspflicht erstreckt sich auch auf Personen tschechischer, slowakischer oder einer anderen slawischen Nationalität, die sich in der Zeit der erhöhten Bedrohung der Republik um die Erteilung der deutschen oder der madjarischen Staatsangehörigkeit beworben haben, ohne dazu durch Zwang oder besondere Umstände gezwungen zu sein (§ 5 des genannten Verfassungsdekretes).

§ 2

(1) Der Arbeitspflicht unterliegen Männer vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 60. Lebensjahr und Frauen vom vollendeten 15. bis zum vollendeten 50. Lebensjahr

(2) Von der Arbeitspflicht sind befreit:

a) körperlich oder geistig untaugliche Personen, solange dieser Zustand dauert,

b) schwangere Frauen, vom Beginn des vierten Monates der Schwangerschaft an,

c) Wöchnerinnen, für die Zeit von sechs Wochen nach der Niederkunft und

d) Frauen, die für Kinder unter sechs Jahren zu sorgen haben.

§ 8

(1) Die zur Arbeit zugeteilten Personen sind verpflichtet, die ihnen auferlegte Arbeit ordentlich und gewissenhaft zu verrichten und alles zu unterlassen, was das Erreichen des Zwecks in dem betreffenden Arbeitsbereich erschweren oder gefährden könnte. Sie sind gehalten, die ihnen auferlegte Arbeit an jedem beliebigen Ort zu leisten, und sind verpflichtet, auch Arbeiten zu verrichten, die nicht zu ihrer normalen Beschäftigung gehören.

 

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