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Sudetendeutsches Märzgedenken

Historische Daten zum 4. März 1919

Die Sudetendeutschen gedenken am 4. März der 54 Todesopfer bei friedlichen Demonstrationen für das Selbstbestimmungsrecht.

Am 4. März 1919 trat in Wien die erste Nationalversammlung des neuen Österreichs zusammen.

Die gewählten Abgeordneten der von Tschechen okkupierten Gebiete Österreichs wurden an der Teilnahme gehindert, was in diesen Gebieten zum Generalstreik und friedlichen Demonstrationen führte.

Tschechisches Militär schoß u. a. in den Städten Karlsbad, Kaaden, Mährisch Sternberg, Eger, Mies und Arnau in die Menge, die für den Verbleib bei Österreich und das versprochene Selbstbestimmungsrecht demonstrierten, töteten 54 Personen zwischen 11 und 80 Jahren und verletzten Hunderte.

Die Sudetendeutschen begehen den 4. März als Tag des Selbstbestimmungsrechtes.

Nachstehende Auszüge sind dem Band Außenpolitische Dokumente der Republik Österreich vom 21. Oktober 1918 bis 14. März 1919 entnommen.

Dokument 180

Staatssekretär für Äußeres Bauer an

Bevollmächtigten Tusar

Note AdR, NPA Tschechoslowakei 9/1 Z. I-2081                                                                                                            Wien, 6. März 1919

Laut zahlreicher Nachrichten in der Tagespresse und mehrfacher dem Staatsamte für Aeusseres unmittelbar zugekommener Beschwerden wurde in den letzten Tagen gegen die deutsche Bevölkerung in den okkupierten Gebieten Deutschböhmens und des Sudetenlandes mit Waffengewalt eingeschritten. Auch wo dies nicht der Fall war, insbesondere in Prag, soll sich eine bedrohliche Stimmung gegen die Deutschen bemerkbar gemacht haben; es sollen mehrfache Einschränkungen der persönlichen Freiheit, Bedrohungen und sonstige Behelligungen vorgekommen sein.

Da die Gewaltmaßnahmen gegen die deutsche Bevölkerung zum größten Teile in Gebieten vorgekommen sind, über deren staatliche Zugehörigkeit laut wiederholter feierlicher Erklärungen der Ententestaaten erst der Friedenskongreß entscheiden wird und die der tschechoslovakische Staat bis dahin als Okkupant verwaltet, muß es die d. ö. Regierung als ihre Pflicht betrachten, für den Schutz und die Wahrung der persönlichen Freiheit sowie die sonstigen verfassungsmäßigen Grundrechte der Einwohner dieser Gebiete einzutreten. Es ist wohl auch mit den Absichten der tschechoslovakischen Regierung selbst nicht vereinbar, die Sicherheit und Freiheit der Staatsbürger zu verletzen, über die der tschechoslovakischen Republik durch den Willen der maßgebenden Großmächte bis zur endgültigen Entscheidung die vorläufige Regierungsgewalt anvertraut worden ist. ......

Dokument 185

Konstituierende Nationalversammlung

für Deutschösterreich

Stenographisches Protokoll zur 3. Sitzung (Trauerkundgebung)

Sten. Prot., Konst. NV 1919 – 20                                                                               Wien, 12. März 1919

(Seitz:) Hohes Haus! Die Republik Deutschösterreich hat abermals einen sehr schweren Verlust erlitten. (Die Versammlung erhebt sich.) Kaum ist der Krieg beendet, in dem die österreichischen Deutschen so schwere Opfer an Leben, Blut und Gesundheit der Bürger gebracht haben, und schon stehen wir abermals an offenen Gräbern. Im nördlichen Teile unseres Vaterlandes, in Deutschböhmen, sind Bürger in der Verteidigung des heiligsten Rechtes der Völker, des Selbstbestimmungsrechtes, gefallen, niedergemetzelt, hingemordet von volksfremden Soldaten.

Das deutsche Volk in Österreich führt einen schweren Kampf um sein Selbstbestimmungsrecht, es ist im Süden und Norden schwer bedroht von Völkern, die der Ansicht sind, daß es auch fernerhin möglich sei, ein anderes Volk zu unterjochen. Insbesondere in Böhmen glaubt der tschechoslowakische Imperialismus, das deutsche Volk zu Heloten herabwürdigen, ihm eine fremde Gewaltherrschaft auferlegen zu können..

 

 

 

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