Gespeichert von Nechvatal am Do., 19.11.2015 - 07:06

Deutscher Sieg im Kuchenstreit –

 „Schlesischer Streuselkuchen“ rechtlich gesichert

Deutsche Bäcker dürfen weiter Schlesischen Streuselkuchen herstellen und verkaufen. Das hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) entschieden. Im Juli 2011 hatte die Europäische Kommission auf Antrag Polens die Bezeichnung „Kolocz slaski/Kolacz slaski“ in das Register der geschützten geografischen Angaben eingetragen.

Die polnischen Begriffe, die in der deutschsprachigen Ausgabe des EU-Amtsblatts mit „Schlesischer Streuselkuchen“ wiedergegeben werden, wurden als geschützte geografische Angabe für die Woiwodschaft Oppeln und Teile der Woiwodschaft Schlesien eingetragen. Daher mußten die bundesdeutschen Bäcker befürchten, daß die Herstellung, die Bezeichnung und der Verkauf von Schlesischem Streuselkuchen zukünftig als rechtswidrig bewertet wird. Deshalb reichte der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks vor zwei Jahren Klage beim EuG ein (siehe PAZ 40/2013). Mit Erfolg: Die Richter entschieden jetzt, daß die Erwähnung der Bezeichnung „Schlesischer Streuselkuchen“ in der deutschen Fassung des EU-Amtsblatts ein redaktioneller Fehler gewesen sei. Folglich würden Schlesische Streuselkuchen nicht von der in polnischer Sprache gehaltenen geschützten geografischen Angabe erfaßt.                                                                                                       J.H

Siehe dazu auch:  http://www.odfinfo.de/aktuelles/2013/Kuchenkrieg.htm

Quelle: Preußische Allgemeine Zeitung Ausgabe 43/15 vom 24.10.2015

 

 

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