Sieg im Kuchenstreit (Preuß.Allgemeine)
Deutscher Sieg im Kuchenstreit –
„Schlesischer Streuselkuchen“ rechtlich gesichert
Deutsche Bäcker dürfen weiter Schlesischen Streuselkuchen herstellen und verkaufen. Das hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) entschieden. Im Juli 2011 hatte die Europäische Kommission auf Antrag Polens die Bezeichnung „Kolocz slaski/Kolacz slaski“ in das Register der geschützten geografischen Angaben eingetragen.